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Bundesweite Fördermöglichkeiten
Gefördert werden:
     

Fördergeber: 

Förderungsart:

Förderungshöhe: 

Antragstellung: 

Antragsberechtigte: 
    

Kombinationsmöglichkeit: 

Informationen: 

Passivhäuser im Rahmen des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogrammes
und des Programms Ökologisch Bauen

Kreditanstalt für Wiederaufbau

Zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren

bis 50.000 EUR

bei den Hausbanken

Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise
und Körperschaften des öffentlichen Rechts

mit dem KfW-Wohneigentums-Programm

Kreditanstalt für Wiederaufbau
Palmengartenstr.5-9
60325 Frankfurt a.M.
Tel. 01801 / 33 55 77 (zum Ortstarif)
Fax 030/202 64 55 49
Mo - Fr 7:30 - 18:30
Internet: www.kfw-foerderbank.de
Zinskonditionen per Faxabruf: 069 / 74 31 42 14

        
Niedersachsen
Gefördert werden:
   
   
   
    
    
  

Fördergeber:

Förderungsart:

Förderungshöhe:
  
    

Passivhaus-Starthilfepaket:
   
    
    
   
     
    

Antragstellung:
    
   

Antragsberechtigte:
   

Informationen:

Passivhäuser im Fördergebiet von proKlima (Hannover, Laatzen,
Langenhagen, Seelze, Hemmingen u. Ronnenberg) sowie qualifizierte
Unterstützung für erste Passivhaus-Projekte im Rahmen des
Passivhaus-StarthilfepaketsPassivhäuser im Fördergebiet von proKlima
(Hannover, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Hemmingen u. Ronnenberg)
sowie qualifizierte Unterstützung für erste Passivhaus-Projekte im Rahmen
des Passivhaus-Starthilfepakets

proKlima (Klimaschutz-Fonds Hannover)

nicht zurückzahlbarer Zuschuss

6.000 EUR pro Wohneinheit (bei Objekten mit drei oder mehr
Wohneinheiten kann die Höhe der Gesamtförderung begrenzt werden,
um damit geringeren spezifischen Baukosten Rechnung zu tragen.)

Architekten, Fachplaner, Bauträger o.ä. erhalten das Angebot, für ihr
erstes Passivhaus-Projekt qualifizierte Unterstützung sachkundiger Dritter
in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für einschlägige Fortbildungen oder
Beratungsleistungen werden mit bis zu 75% der nachgewiesenen Kosten
gefördert. Die Gesamtförderung darf 5.000 EUR nicht übersteigen. Die
Förderung richtet sich ausschließlich an Fachleute der Baubranche und darf
nur einmal in Anspruch genommen werden.

vor Beginn der Maßnahme mit den vollständigen Antragsformularen
"Heizenergieeinsparung im Wohnungsneubau" bei der Geschäftstelle
von proKlima

natürliche u. juristische Personen im Fördergebiet von proKlima (Hannover,
Laatzen, Langenhagen, Seelze, Hemmingen u. Ronnenberg)

proKlima GbR
Glockseestraße 33
30169 Hannover
Tel: 0511 / 430 - 1970
Fax: 0511 / 430 – 2170
Internet: www.proklima-hannover.de

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.
 

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